Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einzelreiseleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einzelreiseleistungen sowie für Tages- und Ticketleistungen der Schmallenberger Sauerland Tourismus GmbH
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Schmallenberger Sauerland Tourismus GmbH (nachfolgend „SST“), bei Vertragsschluss zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Einzelreiseleistungen und Ticketleistungen. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Stellung von SST; anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1. SST erbringt die ausgeschriebenen Einzelreiseleistungen (z.B. Tagestouren mit E-Bike, Kulinarik-Touren) sowie Ticketing- und Reiseleistungen (nachfolgend gesammelt als „Einzelreiseleistungen“ bezeichnet) als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden.
1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen SST und dem Kunden finden in erster Linie die mit SST getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.
1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit SST anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit SST ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Einzelreiseleistungen von SST. Auf Pauschalreiseverträge und mehrtägige Reiseleistungen, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen für Pauschalangebote der SST Anwendung.
2. Vertragsschluss; Hinweis auf Nichtbestehen eines Widerrufsrechts
2.1. Für alle Buchungen von Reiseleistungen gilt:
a) Buchungen werden schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail und online entgegengenommen.
b) Grundlage des Angebots von SST und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Reiseleistungsangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von SST vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
e) Erfolgt die Buchung durch einen Auftraggeber, also eine Institution oder ein Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agentur, Reisebüro) so ist dieser Auftraggeber als Kunde alleiniger Vertragspartner von SST im Rahmen des Dienstleistungsvertrages, soweit der Auftraggeber nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den Auftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder sonstiger vertraglicher Zahlungsansprüche.
2.2. Für die Buchung, die telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde SST den Abschluss des Reiseleistungsvertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 3 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch SST in Textform zustande.
2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
c) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von SST erläutert.
d) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
e) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
f) Soweit der Vertragstext von SST im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
g) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ (oder vergleichbar eindeutig bezeichnet) bietet der Kunde SST den Abschluss des Reiseleistungsvertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
h) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
i) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reiseleistungsvertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. SST ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
j) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von SST beim Kunden zu Stande.
k) Die Buchungsbestätigung erfolgt entweder sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden bzw. des Auftraggebers durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit) oder - nach entsprechender elektronischer Eingangsbestätigung der Buchung des Kunden bzw. Auftraggebers - nach Absendung der Buchung in der angegebenen oder vereinbarten Form schriftlich, per E-Mail oder per Fax.
l) Im Falle einer sofortigen Buchungsbestätigung in Echtzeit am Bildschirm wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit Vertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde bzw. der Auftraggeber diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall wird die SST dem Kunden bzw. dem Auftraggeber zusätzlich zu der am Bildschirm dargestellten Buchungsbestätigung eine zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln. Der Zugang einer solchen zusätzlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages.
2.4. SST weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse
3.1. Die geschuldete Leistung von SST besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
3.2. Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zu Leistungsbeschreibung oder den mit SST getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für SST nicht verbindlich.
3.3. Sofern für eine Reiseleistung eine bestimmte Gruppengröße nicht unter- oder überschritten werden darf, ist dies in der Reiseleistungsbeschreibung angegeben.
3.4. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit SST, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.
3.5. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von SST nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
3.6. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.
3.7. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit SST. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden und SST vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
d) Im Falle einer solchen Kündigung durch SST bestehen keine Ansprüche des Kunden auf Erstattung von Kosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.
4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten
4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Reiseleistungen und zusätzlich ausgeschriebene oder vereinbarte Leistungen ein.
4.2. Nach Vertragsabschluss wird – soweit in der Buchungsbestätigung nicht Abweichendes angegeben ist – der gesamte Leistungspreis vor Beginn der Einzelreiseleistung zur Zahlung fällig.
4.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl SST zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist SST berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.
4.4. Ohne vollständige Bezahlung des Reiseleistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
5. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Reiseleistung, der Uhrzeit, des Ausgangs- und des Zielortes der Leistung (Umbuchung) besteht nicht. Auf Wunsch des Kunden kann geprüft werden, ob eine Umbuchung dennoch möglich ist. Die Umbuchungsanfrage wird nur in Textform entgegengenommen.
6. Kündigung; Rücktritt; Nichtinanspruchnahme von Leistungen; Rückgabe von Eintrittskarten
6.1. Der Kunde kann nach Vertragsabschluss bis zum 40. Tag vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kostenfrei den Rücktritt bzw. die Kündigung in Bezug auf den Vertrag erklären. Die Kündigung bzw. der Rücktritt bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung bzw. ein Rücktritt in Textform wird jedoch dringend empfohlen. Für die vorstehende Frist ist der Zugang der Rücktritts- bzw. Kündigungserklärung des Kunden bei SST zu deren veröffentlichten und/oder mitgeteilten Geschäftszeiten maßgeblich. Rücktritts- bzw. Kündigungserklärungen sind ausschließlich an SST zu richten.
6.2. Nach Ablauf der Frist gem. Ziffer 6.1 verliert SST im Falle des Rücktritts / der Kündigung / der Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Kunden, obwohl SST zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, den Anspruch auf den Leistungspreis. Stattdessen kann SST eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von SST zu vertreten ist oder am Ort der Leistung oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Leistung erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von SST unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
6.3. SST hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn der Leistung sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Leistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
a) vom 39. bis zum 31. Tag vor Leistungsbeginn 20 % des Leistungspreises
b) vom 30. bis zum 21. Tag vor Leistungsbeginn 30 % des Leistungspreises
c) vom 20. bis zum 12. Tag vor Leistungsbeginn 40 % des Leistungspreises
d) vom 11. bis zum 03. Tag vor Leistungsbeginn 60 % des Leistungspreises
e) ab dem 3. Tag vor Leistungsbeginn und bei Nichtinanspruchnahme der Leistung
90 % des Leistungspreises
6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, SST nachzuweisen, dass SST überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Entschädigung.
6.5. SST behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit SST nachweist, dass SST wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Reiseleistung seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht SST einen solchen Anspruch geltend, so ist SST verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.6. Für Eintrittskarten gilt: Der Kunde hat die Kosten, welche SST durch die Ticketrückgabe entstehen, zu erstatten, soweit es SST nicht gelingt, die Eintrittskarte anderweitig zu verwenden.
6.7. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Reiseleistungen von SST sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.
7. Haftung von SST; Versicherungen
7.1. Eine Haftung von SST für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Leistungsvertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden nicht von SST oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von SST vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
7.2. SST haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben, oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von SST ursächlich oder mitursächlich war.
7.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden wird der Abschluss einer Leistungsrücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.
8. Rücktritt von SST wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
8.1. SST kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch SST muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reiseleistungen oder bestimmte Arten von Reiseleistungen bzw. Ticketleistungen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.
b) SST hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) SST ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber, die Absage der Reiseleistung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reiseleistung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von SST später 30 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig.
8.2. Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reiseleistungspreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
9.1. SST kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von SST nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
9.2. Kündigt SST, so behält SST den Anspruch auf den Leistungspreis; SST muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die SST aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
10. Zusatzbedingungen bei Einzelreiseleistungen geschlossener Gruppen
10.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SST für Einzelreiseleistungen sowie für Tages- und Ticketleistungen für geschlossener Gruppen. Einzelreiseleistungen für geschlossene Gruppen im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenleistungen, die von SST als verantwortlichem Anbieter organisiert und über einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt.
10.2. Gruppenbuchungen werden ausschließlich schriftlich entgegengenommen.
10.3. SST und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppenfahrt vereinbaren, dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter der Gruppenteilnehmer besondere Rechte eingeräumt werden.
10.4. SST haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von SST – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von SST angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit SST vertraglich vereinbarten Start- und Endpunkt der Einzelreiseleistung, nicht im Leistungsumfang von SST enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Einzelreiseleistung und unterwegs (Begegnungen, Verpflegung usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von SST vertraglich nicht geschuldete Repräsentanten.
10.5. SST haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers bzw. Gruppenverantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten Repräsentanten vor, während und nach der Tagesfahrt, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit SST abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden.
10.6. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortliche oder von diesen eingesetzte Repräsentanten nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der Tagesfahrt für SST Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens SST anzuerkennen.
11. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
11.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch SST stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
11.2. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass im Rahmen dieser Vereinbarung ein Kündigungsrecht aufgrund höherer Gewalt oder erheblicher Leistungsänderungen aufgrund behördlicher Auflagen zur Durchführung von Reiseleistungen ausgeschlossen ist, soweit die angebotenen Reiseleistungen nicht allgemein zum Leistungszeitpunkt behördlich verboten sind.
11.3. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von SST bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten.
11.4. Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt des SST vereinbart, dass die vereinbarte Maximalanzahl der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nach denen für die Reiseleistungsangebote geltenden behördlichen Auflagen jederzeit zulässig ist.
11.5. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Kunden unberührt.
12. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung
12.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SST findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann SST nur am Sitz von SST verklagen.
12.2. Für Klagen von SST gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von SST vereinbart.
12.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und SST anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
12.4. SST weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass SST nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für SST verpflichtend würde, informiert SST die dementsprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
© Urheberrechtlich geschützt, TourLaw - Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2025
Leistungsverantwortlicher Anbieter der Reiseleistung ist:
Schmallenberger Sauerland Tourismus GmbH
Poststraße 7
57392 Schmallenberg
Handelsregister: HR B2335
Registergericht: Amtsgericht Arnsberg
Vertretungsberechtigte: Katja Lutter
Telefon: 02972 97 4022
Telefax: 02972 97 4026
E-Mail-Adresse: info@schmallenberger-reisezeit.de
Internet: www.schmallenberger-reisezeit.de
Wanderreisen und mehr
Tageserlebnisse